Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe - Erfurt

Sie haben ein rechtliches Problem und Ihre finanziellen Mittel reichen nicht aus, um einen Anwalt und Prozess zu finanzieren? 

 

In diesem Fall können Sie Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beantragen. Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt. Nachdem Ihr Antrag bewilligt wurde, können Sie sich beispielsweise an einen Anwalt in Erfurt wenden. 

Sind Nachteile bei der Rechtsberatung zu befürchten?

Wenn ein Mandant Prozesskostenhilfe oder Beratungskostenhilfe nutzt, erhält ein Rechtsanwalt in vielen Fällen lediglich einen Prozentwert des eigentlich gesetzlich vorgesehenen Honorars. Bei einem Streitwert von 10.000 EUR sind dies etwa nur 55 Prozent, bei sehr hohen Streitwerten sogar nur weniger als 1 Prozent der normalen Vergütung.

 

Dies führt dazu, dass manche Kanzleien aus Gründen der Wirtschaftlichkeit versuchen, weniger Zeit für die Fälle aufzuwenden, wenn Ratsuchende von Prozesskostenhilfe oder Beratungskostenhilfe Gebrauch machen. Das mag fragwürdig sein; schwer nachzuweisen ist es aber auch.

 

Die aktuell zu erwartenden Wohlstandsverluste aufgrund der ökonomischen Entwicklung dürften dazu führen, dass Menschen vermehrt auf die Inanspruchnahme der oben genannten staatlichen Leistungen angewiesen sind, um ihre Rechte geltend zu machen. Folglich liegt es nahe, dass sich der Anteil an nicht optimal vertretenen Mandanten erhöhen wird. In einer Zeit, in der es darum gehen wird, verbliebenen Wohlstand zu verteilen, ist dies eine problematische Entwicklung.

 

Allerdings gibt es nicht nur schwarze Schafe. Zum Glück engagieren sich auch viele Rechtsanwälte für wirtschaftlich schlechter gestellte Mandanten. Letztlich sollte es für Rechtsdienstleister im eigenen Interesse liegen, eine faire und gute Leistung anzubieten, um langfristig erfolgreich zu sein.

 

Uns stellt es zufrieden, für unsere Mandanten die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Inwieweit wir Ihnen helfen können, hängt insoweit nicht von der Zahlungsart – sondern von Ihren Erfolgsaussichten und unseren Bemühungen – ab. Mit Übersichten und geordneten Unterlagen helfen Sie uns dabei, Ihr Anliegen effizient und umsichtig zu bearbeiten.

1. Beratungshilfe

Beratungshilfe unterstützt Sie bei der Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Wenn Beratungshilfe gewährt wird, erhalten Sie einen Berechtigungsschein. Mit diesem können Sie einen Anwalt Ihrer Wahl konsultieren. Den Berechtigungsschein erteilt das für den Wohnsitz des Antragstellers zuständige Amtsgericht.

 

Sprechzeiten des häufig zuständigen Amtsgerichts Erfurt:

 

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr

 

sowie zusätzlich am Dienstagnachmittag: 13:30 Uhr – 16:00 Uhr

 

Die Gewährung von Beratungshilfe kommt nur demjenigen zu Gute, der aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage ist, die Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Informationen des Freistaates Thüringen zur Beratungshilfe verwiesen.

 

 

Folgende Unterlagen sollten Sie bei der Beantragung mitbringen:

  • Antragsformular Beratungshilfe 
  • aktuelle Nachweise über das gesamte Einkommen des Beratungshilfesuchenden gemeint sind Einkünfte jeglicher Art (die letzten 3 Gehaltsbescheinigungen, auch z.B. Bescheide über Wohngeld, ALG I, ALG II, Rentenzahlungen, Unterhaltszahlungen etc.)
  • aktuelle Nachweise über regelmäßige monatliche Zahlungsverpflichtungen (Strom, Versicherungen, Kredite, Unterhalt etc.)
  • Mietvertrag
  • Aktueller Kontoauszug des Girokontos mit den Umsätzen der letzten 4 Wochen sowie sämtlicher Vermögensanlagen (z.B. Sparguthaben, Bausparverträge, Lebensversicherungsverträge)
  • Nachweise über die Angelegenheit hinsichtlich der Beratungshilfe beantragt wird (z.B. Anschreiben, Mahnungen, Vertragsunterlagen)
  • Personalausweis

 

Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die Informationen des Freistaates Thüringen zur Beratungshilfe verwiesen.

2. Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe

Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. Zivilprozessordnung) – in einigen Bereichen auch Verfahrenskostenhilfe genannt - ist stets beim Prozessgericht zu beantragen. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe kommt nur demjenigen zu Gute, der aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage ist, die Prozesskosten selbst zu tragen.

 

Je nach den Einkommensverhältnissen kommt auch eine Gewährung von Prozesskostenhilfe mit der Verpflichtung zur Ratenzahlung in Betracht. Zu beachten ist, dass die Prozesskostenhilfe im Falle des Unterliegens in einem Rechtsstreit nicht die Kosten der Gegenseite umfasst (§ 123 Zivilprozessordnung). Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf das Hinweisblatt zum Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verwiesen.

 

Für die Beantragung der Prozesskostenhilfe ist neben der Antragstellung die Übersendung des ausgefüllten Formulars über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der dazugehörigen Belegen erforderlich.

 

Formular mit Hinweisblatt

 

Die vorstehenden Informationen sind angelehnt an die Informationen des Amtsgerichtes Erfurt zu Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe.