Die Rechtsanwaltskanzlei Holstein garantiert 

absolute Transparenz bei den Kosten. 

 

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Die erste Kontaktaufnahme mit uns ist stets kostenlos und unverbindlich. 


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Nach einer kostenpflichtigen Erstberatung fallen keine weiteren Kosen an, bevor Sie mit uns nicht über diese gesprochen haben. Die Kosten einer Erstberatung hängen von der rechtlichen Komplexität Ihres Falles und dem zeitlichen Umfang ab.

 

In der Regel fallen für eine Erstberatung zwischen 175 bis 225 EUR an (bei Unternehmern zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent). 

 

Bei Übernahme Ihrer Rechtssache arbeiten wir fallabhängig mit verschiedenen Vergütungsmodellen, die faire Honorare für beide Seiten ermöglichen. So z.B.:

  • Stundensätze 
  • Pauschalen
  • Deckelung auf bestimmte Kostenniveaus
  • gesetzliche Abrechnung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)

Selbstverständlich rechnet unsere Rechtsanwaltskanzlei mit Rechtschutzversicherungen ab. Häufig ist es dabei so, dass zum Mandatsbeginn noch nicht klar ist, ob und in welcher Höhe die Versicherung die Kosten tragen muss.

 

Wir übernehmen für Sie dann gern die sogenannte Deckungsanfrage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer. Auch die weitere Abwicklung von Gebühren (beispielweise etwaige Gerichtskosten) wird fortlaufend von uns betreut. In der Regel fallen hierdurch keine zusätzlichen Kosten für Sie an.

 

 

Bei Bestehen eines Anspruches auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe entstehen dem Mandanten zumindest für den Moment keine, bzw. nur sehr geringe Kosten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie hier vom Freistaat Thüringen. Weiterhin haben wir ein paar Hinweise zu Beratungskostenhilfe und Prozesskostenhilfe erstellt. 

  

 

Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie gern unverbindlich an: