Am Anfang vieler Unternehmensgründungen steht eine einzigartige Idee. Ob eine technische Erfindung, ein besonderer Programmcode oder ein zuvor nie dagewesenes Design – Ihre Errungenschaft sollte mit Sorgfalt behandelt werden. Sie ist im besten Fall die Antwort auf ein wichtiges Bedürfnis der von Ihnen angesprochenen Kundenkreise. Daher lohnt es sich, bereits in der Vorgründungsphase ganz besonders zwei Fragen in den Fokus zu nehmen:
Erstens, ist die Idee wirklich neu und verletzt man mit ihr nicht Schutzrechte Dritter – so etwa Patent-, Geschmacksmuster- oder Markenrechte?
Zweitens, ist es sinnvoll, die eigene kreative Schöpfung insbesondere durch Eintragung schützen zu lassen um einem Ideenklau vorzubeugen und den Wert ihres Unternehmens von vorn herein hoch zu halten?
Gerade die Frage nach der Anmeldung zum Zwecke der Erlangung von Schutzrechten will gut abgewogen sein. Gewerblicher Rechtsschutz sollte nicht dem Zufall überlassen werden. Hier spielen etwa eine Rolle:
Bei allen Fragen rund um die Ausrichtung Ihres Unternehmens entlang von Patenten, Marken und anderen gewerblichen Schutzrechten berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Matthes Holstein gern. Rechtsanwalt Holstein hat sich bereits im Rahmen seines Studiums dem deutschen und europäischen Wirtschaftsrecht und insbesondere dem gewerblichen Rechtsschutz zugewandt und vertritt bis heute Mandanten in diesem Bereich.
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