Nachdem Sie als Unternehmensgründer ihre Geschäftsidee entwickelt haben und durch erste Analysen des Marktes eine positive Vertriebsprognose für Ihr Produkt abgeben konnten, stellt sich recht schnell die Frage nach der Rechtsform des bald zu gründenden Unternehmens. Oft schwebt auch die Frage nach einer Änderung der Rechtsform jahrelang über schon bestehenden, erfolgreichen Unternehmen.
Nicht selten wird diesem Punkt zu wenig oder zu spät Aufmerksamkeit zuteil. Dies kann schwerwiegende Folgen haben. So bereitet zum Beispiel eine zu späte Umwandlung in eine von vorn herein oder zumindest bereits früher günstigere Rechtsform im laufenden Betrieb unnötige Kosten und Mühen.
Die Rechtsform eines Unternehmens liegt oft, entgegen der landläufigen Meinung, nicht unmittelbar auf der Hand. Hier kann eine anwaltliche Beratung, wie wir sie schon in etlichen Fällen erfolgreich für unsere Mandanten leisten konnten, sich auszahlen. Die Wahl der Rechtsform – ob GbR, KG, UG oder beispielsweise GmbH – ist vielfach eine Abwägungsentscheidung mit vielen Variablen. Die Rechtsform hat unter anderem Einfluss auf:
Wann die Rechtsform von Bedeutung ist, hängt daneben von diversen anderen Faktoren ab.
Wer sich mit der Frage beschäftigt, welche Rechtsform für sein Unternehmen ideal ist, stößt auf eine zentrale Unterscheidung zwischen:
Kapitalgesellschaften haben eine eigene Rechtspersönlichkeit. Als sogenannte juristische Personen sind sie Träger von Rechten und Pflichten. Da Kapitalgesellschaften nicht selbst handeln können, agieren für sie sogenannte Organe. Zu den bekanntesten gehören der Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung.
Aufgrund spezifischer Vorschriften für die einzelnen Rechtsformen, fallen bei Kapitalgesellschaften meist höhere Kosten und ein gesteigerter Verwaltungsaufwand an. Auch die Auflösung von Gesellschaften und der Verkauf von Anteilen ist regelmäßig komplexer.
Diesen Nachteilen stehen diverse Vorteile gegenüber. Der wichtigste Vorteil von Kapitalgesellschaften ist eine Beschränkung der Haftung. Zudem gehen Dritte bei diesen Rechtsformen oftmals von einem höheren Maß an Professionalität aus.
Immerhin müssen diese Firmen über Kompetenzen im organisatorischen Bereich verfügen und - je nach Unternehmensform - auch ein nicht unerhebliches Kapital aufbringen.
Als sogenannte natürliche Person(en) können Menschen ein Unternehmen betreiben, wenn dies keine Kapitalgesellschaft ist. Eine einzelne Person wird dies als Einzelunternehmer tun, während mehrere Personen regelmäßig eine Personengesellschaft bilden werden.
Dies hat diverse Vorteile. So ist beispielsweise kein bestimmtes Mindestkapital aufzubringen. Natürlich ist eine Unternehmensgründung ohne Startkapital regelmäßig nicht möglich. Wer über wenig finanzielle Mittel verfügt, wird die Firma zumeist als natürliche Person betreiben müssen. So z.B. im Zusammenschluss mit anderen Personen als GbR.
Daneben gibt es allerdings auch beachtliche Nachteile bei diesen Rechtsformen. Einer der bedeutendsten ist, dass die Unternehmer mit ihrem Privatvermögen haften. Eine Insolvenz im geschäftlichen Bereich führt also in der Regel auch zu einer privaten Insolvenz.
Wenn zwei oder mehr Personen nach der richtigen Rechtsform für ihre Unternehmensgründung suchen, kommen oft eine GbR oder eine GmbH in Betracht. Bei der Auswahl kommt es einerseits auf die Unterschiede zwischen den Gesellschaftsformen und andererseits auf das verfolgte Projekt und die verfügbaren Ressourcen an.
Vorab eine kurze Übersicht:
GbR | GmbH | |
Haftung mit Privatvermögen |
In vollem Umfang |
Stark beschränkte Privathaftung |
Gesetzlich vorgesehener Verwaltungsaufwand |
Niedriger | Höher |
Gründungskosten | Geringer | Höher |
Die stark beschränkte Haftung ist der bedeutendste Vorteil einer GmbH. Bei einer GbR kommt es hingegen zumeist zu einer gesamtschuldnerischen Haftung der Gesellschafter. Mit anderen Worten: Die Gesellschafter haften in der Regel gemeinsam je mit ihrem ganzen privaten Vermögen.
Bei einer GmbH hat eine Insolvenz hingegen grundsätzlich keine Folgen für das Privatvermögen der Gesellschafter. Kommt es zu Verstößen gegen spezifische Regelungen - etwa die Insolvenzordnung - dann haftet in der Regel bloß der Geschäftsführer - nicht die Gesellschafter. Hinsichtlich der einem Geschäftsführer drohenden Risiken gibt es wiederum Versicherungen.
Für diesen Vorteil muss eine GmbH im Vergleich zu einer GbR allerdings höhere Anforderungen erfüllen. Hierfür fallen ein größerer Verwaltungsaufwand und etwas höhere Kosten an.
Was sich im Einzelfall lohnt, ist eine Abwägung, bei der verschiedene Aspekte beachtlich sind:
Welche Rechtsform sinnvoll ist, wenn sich zwei und mehr Menschen zusammentun, um ein Unternehmen zu gründen, kann folglich nicht pauschal gesagt werden. Die hier genannten Unterschiede sollten allerdings eine erste Orientierung ermöglichen, wenn es darum geht, die richtige Rechtsform zu wählen. Sollten weitere gesellschaftsrechtliche Fragen bestehen, dann wenden Sie sich gern an die Rechtsanwaltskanzlei Holstein.
Natürlich treffen Sie mit der Wahl der Rechtsform keine Entscheidung, die in Stein gemeißelt ist. Eine Änderung ist später möglich. Dabei sollten allerdings der anfallende zeitliche und finanzielle Aufwand berücksichtigt werden. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es daher ratsam, einen solchen Wechsel - in den ersten Jahren zu vermeiden.
Ungeachtet dessen gibt es immer wieder gute Gründe dafür, die Rechtsform im Laufe der Zeit zu wechseln. So z.B.:
Daneben gibt es viele weitere Gründe, die im Einzelfall dafür sprechen können, eine Umwandlung vorzunehmen. Ein Formwechsel sollte gut geplant sein, damit es zu keinen unnötigen Einschränkungen des Geschäftsbetriebs kommt. Im Zuge eines solchen Vorgangs ist es insbesondere nötig, alle Vertragspartner und Behörden zu informieren und gegebenenfalls bestehende Verträge anzupassen.
Teils müssen behördliche Verfahren erneut durchlaufen werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Erlaubnis an die Person des Geschäftsführers geknüpft ist.
Teils gibt es berechtigte Interessen von Vertragspartnern, denen bei einer Umwandlung Rechnung getragen werden muss. Immerhin stößt eine Haftungsbeschränkung nicht immer auf Begeisterung. Ein Unternehmer, der mit seinem Privatvermögen haftet, ist sicherlich oftmals die bevorzugte Wahl.
Meist wird bei Klarheit über die vorstehenden und weitere Eckdaten durch die Rechtsanwaltskanzlei Holstein bereits mit sehr wenigen Stunden Zeitaufwand eine klare Empfehlung hinsichtlich der Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen ausgesprochen werden können.
Sollten Sie Interesse an diesem Rechtsprodukt oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern an die Kanzlei. Eine anwaltliche Beratung können Sie vor Ort in Erfurt oder standortunabhängig - online oder telefonisch - erhalten.