Businessplan: rechtliche Beratung / Erstellung

Beratung zu Betriebskonzept und Businessplan

Ein guter Businessplan offenbart Chancen und Risiken eines Geschäftsmodells. Insoweit kann er eine tragende Säule für die eigene Planung und Reflexion sein. Daneben dient er dazu, Kapitalgeber zu überzeugen. 

 

So setzt etwa das Arbeitsamt für einen Gründungszuschuss regelmäßig einen Businessplan voraus. Aber auch Banken und Investoren benötigen natürlich eine Entscheidungsgrundlage. 


Aus diesen Gründen gibt es staatliche Förderprogramme für die Beratung von Gründern. 

Welche Anforderungen sollte das Konzept erfüllen?

Das Konzept sollte aufzeigen, welche Strategie verfolgt werden soll. Es ist also darzulegen, welche Ziele der Gründer hat und wie er diese umsetzen möchte. Hieraus ergibt sich etwa der Kapitalbedarf. Eine Strategie ist immer von vielen Faktoren abhängig, die es zu thematisieren gilt. Allein die Konkurrenz zu berücksichtigen ist oftmals unzureichend, da es etwa auch rechtliche Markteintrittsbarrieren gibt.

Businessplan für eine GmbH (Kapitalgesellschaften)

Damit einhergehend spielt häufig die Wahl der Unternehmensform eine Rolle. Wenn zum Beispiel geplant ist, Haftungsrisiken durch die Gründung einer GmbH zu reduzieren, hat dies diverse Auswirkungen auf den Businessplan. Exemplarisch: 

 

  • zusätzliche Gründungskosten 
  • Auswirkung auf die Dauer des Gründungsvorgangs 
  • Verwaltungskosten (aufgrund von gesetzlichen Vorgaben z.B. Jahresabschluss) 
  • Qualifikation des Geschäftsführers 
  • Tätigkeitsaufnahme noch im laufenden Jahr sinnvoll? 
  • Ausgestaltung von Beteiligungen (Investoren, Geschäftspartner) 

Die Anforderungen steigen bei einem Konzept für eine GmbH regelmäßig. Deswegen lohnt sich oftmals - zumindest eine Erstberatung - durch einen Anwalt. 

Warum sind Businesspläne notwendig und wichtig?

Wie bereits dargelegt wurde, kommt heute kaum ein Unternehmensgründer noch ohne Gründungskonzept aus. Nicht nur Geldgeber und Behörden verlangen eine schlüssige Darstellung des beabsichtigten Markteintritts - sie ist vielmehr für den Gründer die Nagelprobe hinsichtlich der Tragfähigkeit der eigenen Firma. 

 

Zugleich kann die Erstellung des Businessplans schnell zu einem Dilemma werden: So verträgt sich der Anspruch, ihn selbst niederzuschreiben häufig nicht mit der notwendigen Objektivität, beispielsweise hinsichtlich der Bestimmung der Konkurrenzsituation am Markt. Eine nicht jedem Gründer gegebene betriebswirtschaftliche Ausbildung ist schwer in Einklang zu bringen mit einer langjährigen Liquiditätsplanung. 

 

Hier kann ein Anwalt weiterhelfen. In einer ersten Beratung können Praxishinweise zur Erstellung des Businessplans eingeholt werden. Ihr Anwalt klärt Sie dabei umfänglich über folgende Darstellungs- und Planungsfelder auf: 

 

  • Zusammenfassung des Gründungsvorhabens
  • Personelle Voraussetzungen 
  • Dienstleistungskonzept einschließlich Markt- und Wettbewerbsanalyse
  • Marketingplanung 
  • Organisations- und Realisierungskonzept 
  • Finanzplanung 
  • Controlling 
  • Branchenspezifische rechtliche Risiken

Betriebsübernahme

Auch bei der Übernahme eines Betriebs kann ein Businessplan erforderlich und sinnvoll sein. Immerhin müssen bei einer Geschäftsübernahme ebenfalls oftmals Kapitalgeber überzeugt werden. Natürlich dient das Konzept auch in diesem Fall dazu, die eigenen Ideen zu präzisieren.

Einen Businessplan erstellen lassen?

Für Gründer stellt sich regelmäßig die Frage, ob sie den Businessplan selbst erstellen sollen oder erstellen lassen. Der Antwort liegt eine Abwägung zugrunde. Wer sich selbst mit den Inhalten beschäftigt, setzt sich intensiver mit der Thematik auseinander. 

 

Allerdings kann dies auch viel Zeit und Nerven kosten, wenn man mit rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten weniger vertraut ist. Unsicherheiten lassen sich in diesem Fall oftmals nicht gänzlich ausräumen. Im schlimmsten Fall kommt es zu Ungereimtheiten oder sogar offensichtlichen Fehlern. In diesem Fall überzeugt das Konzept - trotz dem betriebenen Aufwand - Dritte kaum. 

 

Sollten Sie Hilfe bei der Erstellung des Businessplans wünschen, um sich auf das Tagesgeschäft Ihres zu gründenden Start-Ups zu konzentrieren, bietet Herr Rechtsanwalt Matthes Holstein Ihnen deshalb auch die vollständige und professionelle Erstellung Ihres Konzepts an. In jedem Fall können Sie sich, wie schon viele zufriedene Mandanten vor Ihnen mit Fragen und Wünschen zum Gründungskonzept an unsere Kanzlei unter 

 

 

oder 

 

Holstein@ErfurtAnwalt.de

 

wenden.

 

Die Beratung kann online, telefonisch oder vor Ort in Erfurt erfolgen. Als Anwalt lege ich Wert auf Transparenz bei den Kosten. Insoweit fallen solche erst an, wenn wir diesbezüglich eine Vereinbarung getroffen haben. Erneut ist in diesem Zusammenhang auf staatliche Förderung zu verweisen, über die ich Sie natürlich auch informiere.