Wenn ein Erblasser stirbt, kommt es im Regelfall zügig zu einem Erbscheinverfahren. Hier kommt es öfters zu Unstimmigkeiten zwischen den potentiell Erbberechtigten.
Bis zur gerichtlichen Entscheidung über die schlussendliche Verfügungsbefugnis über das Erbe können Jahre ins Land gehen.
Diese schwebende und höchst unangenehme Situation kann auch von Seiten der möglichen Erben versucht werden zu verhindern. So steht es Ihnen frei sich am Abschluss von Erbverträgen zu Lebzeiten des späteren Erblassers zu beteiligen. Diese sind zwar regelmäßig derart folgenreich, dass zur Konsultation eines Rechtsanwaltes vor der Einwilligung geraten werden muss, jedoch auch sehr förderlich für den familiären Frieden.
Ferner ist auch eine Mediation zwischen den potentiell Erbberechtigten nach dem Erbfall denkbar. Wenn in diesem Zusammenhang Einwände gegen die Erbberechtigung des Einen etwa Zug um Zug gegen
bestimmte Vereinbarungen zwischen den Parteien zurückgenommen werden können, kann dies im besten Fall für alle Beteiligten eine in zeitlicher, finanzieller und nervlicher Hinsicht fruchtbare
Lösung ermöglichen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Holstein hilft Ihnen gern bei der Vermeidung von langwierigen Erbauseinandersetzungen. Sollten dabei einvernehmliche Lösungen mit Dritten nicht möglich sein, vertritt
Rechtsanwalt Holstein Ihre Interessen natürlich auch gerichtlich. Unsere Kanzlei hat in den vielen Jahren seit ihrer Gründung bereits vielen Mandanten zu ihren, ihnen zustehenden, Erb- und
Pflichtteilsrechten verholfen. Melden Sie sich bei Interesse gern unter der Nummer
oder via E-Mail an