Unternehmen und Nachfolge

Zeitpunkt für Unternehmensnachfolge

Einer der kritischsten Punkte im Laufe der Entwicklung eines Unternehmens ist der Übergang der Führungskompetenzen von den Inhabern auf andere Personen. Der Unternehmensübergang kann aber auch eine große Chance sein.

 

Durch Nachfolger an der Spitze kann zum einen ein frischer Wind in die Unternehmenspolitik gebracht werden. Zum anderen kann eine Firma in Zeiten in denen die Demographie den Übergang vieler Geschäfte erfordert, eine häufig übersehene Chance bieten.


Viele Unternehmensnachfolgen laufen nämlich nach wie vor ungeordnet, ohne klaren Fahrplan hinsichtlich der Verschiebung von Kompetenzen und nicht professionell begleitet ab. Hier entsteht die Möglichkeit, dem eigenen Unternehmen durch eine strategisch gute Nachfolgeregelung einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten zu verschaffen.

 

Eine geordnete Übergabe - regelmäßig auch nach einer gestaltbaren Übergangsphase - kann daneben erhebliche Konfliktpotentiale entschärfen und Sicherheit gerade bei der Übergabe aus Altersgründen vermitteln.

 

Wir haben als Kanzlei bereits viele Unternehmensübergaben juristisch begleitet, so etwa die Übertragung von GmbH-Anteilen an einem großen mitteldeutschen Unternehmen mit einer dreistelligen Mitarbeiterzahl.

Welche Möglichkeiten bzw. Arten gibt es, um eine Unternehmensnachfolge zu regeln?

Es gibt erheblichen Gestaltungsspielraum, um eine Firmennachfolge zu regeln. Die Möglichkeiten folgen insbesondere aus den Vorstellungen der aktuellen Inhaber, der Rechtsform und bestehenden Verbindlichkeiten. Teils spielen auch die finanziellen Möglichkeiten wunschgemäßer Nachfolger eine Rolle. 

 

Zur Veranschaulichung ein Beispiel: 

 

Der Inhaber eines Einzelunternehmens möchte seine Firma altersbedingt an zwei Nachfolger übergeben. Sein Kind und ein langjähriger Mitarbeiter sollen das Unternehmen fortführen. Diese können ohne Kredite allerdings nur etwa die Hälfte des Wertes des Unternehmens aufbringen. 

 

Da der aktuelle Inhaber das Geld wesentlichen für seine Altersvorsorge benötigt, kommen hier mehrere Lösungen in Betracht. 

 

  • Das Einzelunternehmen wird in eine GmbH umgewandelt. Der bisherige Inhaber überlässt seinem Kind und dem Mitarbeiter je ein Viertel der Gesellschaftsanteile und die Führung der Geschäfte. Auf diese Weise partizipiert er fortlaufend an dem Gewinn des Unternehmens und ist durch seine Unternehmensanteile abgesichert, da er 50 Prozent des Unternehmens (vorläufig) behalten hat. 
  • Der Mitarbeiter und das Kind setzen die Geschäftstätigkeit als GbR fort. Sie vereinbaren mit dem aktuellen Inhaber fortlaufende Geldzahlungen zum Ausgleich für die Übertragung des Unternehmens. Im Ergebnis erhält der aktuelle Inhaber so quasi eine Rente. Zur Absicherung seines Anspruches kann er erforderlichenfalls Produktionsanlagen oder Immobilien in seinem Eigentum behalten. 

Wer eine Unternehmensnachfolge regeln möchte, wird sich meist mit vielen Details auseinandersetzen müssen. Dies zu Lebzeiten nicht auf die lange Bank zu schieben, erhöht die Chancen, dass das unternehmerische Werk fortbesteht.

Wie funktioniert also eine Unternehmensnachfolge?

Schon der vorherige Abschnitt hat aufgezeigt, dass es hier keine generelle Auflistung oder Checkliste geben kann. Bereits der Unterschied, ob es sich um eine Unternehmensnachfolge nach dem Tod oder zu Lebzeiten des bisherigen Inhabers handelt, spielt eine erhebliche Rolle. 

 

Hinzu kann etwa die Option kommen, einen Betrieb aufzuspalten. Immerhin eignet sich eine Firmennachfolge auch gut für eine Umstrukturierung. Natürlich gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten, wenn eine Unternehmensnachfolge gegen eine Geldrente erfolgen soll. Dies betrifft insbesondere die Bestellung von Sicherheiten zum Schutz gegen Zahlungsausfälle.

Beratung zu einer Unternehmensnachfolge

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Holstein bietet Ihnen einen geordneten Fahrplan zur Unternehmensübergabe an. Dazu werden regelmäßig Gespräche über die Zielvorstellungen aller Beteiligten angestrebt. Die konkret angebotenen Lösungen beginnen bei Verwahroptionen für Passwörter oder Schlüssel im Falle eines überraschenden Wechsels an den Schaltstellen des Unternehmens bis hin zu Mediationen zwischen den Akteuren des Unternehmens hinsichtlich der Veränderungen. Selbstverständlich erstellen wir dabei auch gesellschaftsrechtliche Verträge - auch schon für große Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern.

 

Wenn auch Sie Ihr Unternehmen mit einem durchdachten Plan und guten Gewissens an andere übergeben wollen, können Sie sich gern an Rechtsanwalt Holstein unter

 

 

oder

 

Holstein@ErfurtAnwalt.de

 

wenden.  

Wir helfen Ihnen bundesweit, die Unternehmensnachfolge zu regeln. Hierzu müssen Sie nicht zwingend in die Kanzleiräumlichkeiten in Erfurt kommen.