Wieso sollten Schüler künftig noch selbst Hausaufgaben machen, wenn es KI-Software gibt? Viele dürften in der Möglichkeit verständlicherweise eine naheliegende Abkürzung sehen. Erstaunlich leistungsfähig ist die von uns getestete Software, wenngleich sie noch keine Rechtsberatung im Schulrecht zu ersetzen vermag.
Wie gut kann KI-Software über Themen im Zusammenhang mit Recht und Schule informieren? Das wollten wir wissen und stellten ChatGPT ein paar Fragen; diese finden sich im ersten Teil des Beitrags.
Im zweiten Teil des Beitrags nehmen wir zu den KI generierten Inhalten Stellung.
1 Teil: (Schulrechtliche) Fragen an ChatGBT
Wir zeigen erst immer die von uns gestellte „Anfrage“ und anschließend die Antwort von ChatGPT. Zunächst handelt es sich um eine allgemeinen Frage. Anschließend folgt eine Bitte an das Programm, eine rechtliche Einordnung vorzunehmen.
Anfrage: Wie kann man verhindern, dass alle Schüler ihre Hausaufgaben mit der Hilfe von KI erledigen?
KI-Antwort:
"Es gibt einige Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass Schüler ihre
Hausaufgaben selbst erledigen und nicht auf KI-Tools zurückgreifen:
Klare Erwartungen setzen: Lehrer sollten klar festlegen, dass die
Verwendung von KI-Tools während der Erledigung von Hausaufgaben nicht
erlaubt ist. Sie sollten auch die Gründe dafür erklären, zum Beispiel,
dass das Selbstständige Lösen von Aufgaben zur Förderung der kritischen
Denkfähigkeit beitragen kann.
Kontrolle der Ressourcen: Lehrer können sicherstellen, dass Schüler
während der Erledigung von Hausaufgaben nur Zugang zu bestimmten
Ressourcen haben, um die Verwendung von KI-Tools zu verhindern. Sie
könnten zum Beispiel den Zugang zu bestimmten Websites oder Tools
beschränken.
Aufsicht: Lehrer können die Schüler während des Hausaufgaben-Machens
beaufsichtigen, um sicherzustellen, dass sie ihre Aufgaben selbst
erledigen. Sie können auch gelegentliche "Zufallskontrollen"
durchführen, bei denen sie Aufgaben zurückgeben und nachprüfen, ob sie
tatsächlich von den Schülern selbst gelöst wurden.
Alternativen anbieten: Lehrer können Schülern alternativen
Lernunterstützung anbieten, die ihnen dabei helfen, ihre Hausaufgaben
selbstständig zu erledigen, anstatt auf KI-Tools zurückgreifen zu
müssen. Zum Beispiel könnten sie spezielle Tutorien oder Lernzentren
anbieten, in denen Schüler Fragen stellen und Unterstützung bekommen
können.
Öffentlich machen: Lehrer können die Ergebnisse von
"Zufallskontrollen" öffentlich machen, um zu zeigen, dass Schüler, die
KI-Tools verwenden, erwischt werden und Konsequenzen tragen müssen. Dies
kann andere Schüler davon abhalten, es ihnen nachzumachen."
Anfrage: Was sind mögliche rechtliche Konsequenzen nach deutschem Recht, wenn Schüler künftig ihre Hausaufgaben mit einer KI erledigen?
KI-Antwort:
In Deutschland gibt es mehrere Gesetze, die für die Verwendung von KI
bei der Erledigung von Hausaufgaben relevant sein könnten. Dazu gehören
insbesondere das Urheberrechtsgesetz (UrhG), das Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Strafgesetzbuch (StGB).
Urheberrechtsgesetz (UrhG): Wenn Schüler Hausaufgaben mit Hilfe von
KI erledigen und dabei urheberrechtlich geschützte Inhalte (z.B. Text,
Bilder, Musik usw.) verwenden, könnten sie möglicherweise gegen das
Urheberrechtsgesetz verstoßen. Dies könnte zu Abmahnungen oder sogar zu
Schadensersatzforderungen führen.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Wenn Schüler
Hausaufgaben mit Hilfe von KI erledigen und dabei ihre Leistungen
unzulässigerweise verbessern, könnten sie möglicherweise gegen das UWG
verstoßen. Dies könnte zu Abmahnungen oder sogar zu
Schadensersatzforderungen führen.
Strafgesetzbuch (StGB): In manchen Fällen könnte die Verwendung von
KI bei der Erledigung von Hausaufgaben auch strafrechtliche Konsequenzen
nach sich ziehen. Zum Beispiel könnte es als Betrug betrachtet werden,
wenn Schüler bewusst ihre Leistungen verbessern wollen, indem sie
KI-Tools verwenden, ohne tatsächlich die notwendigen Fähigkeiten zu
besitzen. Dies könnte zu Geldstrafen oder sogar zu Freiheitsstrafen
führen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die oben genannten Beispiele nur einige
mögliche rechtliche Konsequenzen darstellen und dass es in jedem Fall
individuell betrachtet werden muss, ob und wie geltende Gesetze
angewendet werden."
Anfrage: Warum ist es ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, wenn Schüler ihre Hausaufgaben mit KI erledigen?
KI-Antwort:
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist ein deutsches
Gesetz, das die Integrität von Wettbewerben und Geschäftstätigkeiten
schützen soll. Ein Verstoß gegen das UWG kann vorliegen, wenn jemand
unlautere Mittel einsetzt, um einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen oder
andere in ihrem Wettbewerb zu benachteiligen.
Wenn Schüler Hausaufgaben mit Hilfe von KI erledigen und dabei ihre
Leistungen unzulässigerweise verbessern, könnte dies als Verstoß gegen
das UWG betrachtet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie
dadurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Schülern erlangen,
die ihre Hausaufgaben selbst erledigen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Anwendung des UWG im Einzelfall
betrachtet werden muss und dass nicht jede Verwendung von KI bei der
Erledigung von Hausaufgaben automatisch als Verstoß gegen das UWG
betrachtet wird. Ob ein Verstoß vorliegt, hängt von den Umständen und
den geltenden Gesetzen ab.
2 Teil: Einschätzung unserer Kanzlei
Die hier getestete Software leistet in der Tat Erstaunliches, insbesondere wenn es um die Möglichkeiten zur Unterbindung der Benutzung von KI zum Absolvieren von Hausaufgaben geht.
Im juristischen Bereich stimmt die Hintergrundrecherche des ChatBots jedoch überhaupt nicht. Die Software meint, dass es eine Urheberrechtverletzung sein könne, wenn Schüler die Ergebnisse einer KI als ihre eigenen ausgeben. Dies würde im Wortsinne auch zutreffen, die Wertung dürfte in aller Regel jedoch juristisch falsch sein. Urheberrechtsverstöße durch Verwendung von geschützten Inhalten in Schulen sind etwa nach § 60a des Urheberrechtsgesetzes in der Regel nicht zu befürchten. Auch aufgrund fehlender Veröffentlichung von Hausaufgaben und einem nicht kommerziellen Charakter von Schularbeiten, kommen Urheberrechtsverletzungen kaum in Betracht.
Auch ein Betrug im Sinne des Strafgesetzbuches, laut ChatGPT sogar bedroht mit Freiheitsstrafen, kommt unter keinen denkbaren Gesichtspunkten in Betracht. Nicht alles, was nämlich umgangssprachlich ein Betrug ist, ist dies auch im juristischen Sinne. Konkret setzt ein Betrug nach § 263 StGB nicht nur eine Täuschung voraus, sondern stets auf ein Abzielen auf das Vermögen eines anderen. Bei einem Täuschungsversuch an Schulen geht es jedoch gerade nicht um Geld oder geldwerte Vorteile, die der Schüler generieren möchte. Vielmehr möchte er „nur “ eine gute Note erringen und seinen eigenen Aufwand hierfür minimieren.
Zuletzt gibt es auch keine Abmahngefahr oder Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses regelt – zusammen insbesondere mit dem Kartellrecht – die Art, wie ein unternehmerischer Wettbewerb am Markt in Deutschland geführt werden darf. So sind nach dem UWG etwa irreführende Werbung und aggressive Kundenabwerbung verboten. Schüler hingegen mögen zwar – worüber sich trefflich streiten ließe – in einem gewissen Wettbewerbsverhältnis innerhalb ihrer Klasse stehen, jedoch sind sie natürlich keine Marktteilnehmer im Sinne des UWG.
Es zeigt sich also, dass in fachlich sehr komplizierten Gebieten, die keine trivialen Antworten ermöglichen, die KI heute noch nicht in der Lage ist, Dienstleistungen wie eine Rechtsberatung adäquat zu ersetzen.
Dies gilt umso mehr für die eher selteneren Rechtsfragen, etwa des Schulrechtes und sobald die Fälle von bestimmten Standartmodellen abweichen. Letztgenanntes ist dabei eher die Regel als die Ausnahme, denn jeder Fall ist individuell und nur selten kann er nach „Schema F“ bearbeitet werden.
ChatGBT als Ersatz für einen Rechtsanwalt?
Deshalb dürfte es auf absehbare Zeit erforderlich bleiben, rechtliche Beratung und Vertretung durch Anwälte in Anspruch zu nehmen. Selbst bei einfach gelagerten Massenverfahren (wie etwa bei der Geltendmachung von Fluggastrechten, in VW-Diesel-Fällen, bei sogenannten Widerrufsjokern etc.) und den um sie herum gewachsenen Legal-Tech-Unternehmen hören wir immer wieder, dass der menschliche Ansprechpartner häufig schlicht fehlt.
Bei allen technischen Möglichkeiten dieser Tage und ohne jeden Zukunftspessimismus sollte nach unserem Dafürhalten stets ein Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant bestehen. Hierfür bedarf es (nicht nur) eine KI, sondern auch einen verlässlichen und kompetenten menschlichen Ansprechpartner.
Gleichzeitig erscheint es absehbar, dass Rechtsanwälte zukünftig vermehrt KI-Tools nutzen, um effektiver arbeiten zu können. Beispielsweise ist es durchaus denkbar, mit CharGPT zusätzliche Argumente zu finden, die in einem Rechtsstreit Verwendung finden können.
Weiterhin dürfte es in einfach gelagerten Fällen bald möglich sein, Entwürfe für Schriftsätze anzufertigen; wahrscheinlich wird es hierfür künftig spezielle Lösungen von Legal-Tech Anbietern geben.