Wann ist Cannabis (endlich) legal? Erste Eckpunkte zur Ausgestaltung bzw. Regulierung bekannt!

Zwei blühende Hanfpflanzen

Wer sich die Legalisierung von Cannabis wünscht, darf aktuell insbesondere auf Folgendes gespannt sein:

  • den Gesetzesentwurf der Bundesregierung  
  • und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des Cannabisverbotes (hierzu später mehr).  

Aktuell liegt lediglich ein Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums vor. Die dort aufgeführten Details sind noch nicht in Stein gemeißelt. 

 

Den Entwurf stellt das Gesundheitsministerium nunmehr für das Ende des ersten Quartals 2023 in Aussicht. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts soll wohl ebenfalls in der ersten Jahreshälfte 2023 zu rechnen sein. 

 

Schauen wir uns zunächst den aktuellen Stand überblicksartig an. Anschließend wird auf einige relevante Aspekte eingegangen.

Was künftig für Konsumenten erlaubt sein soll:

  • Der Besitz von bis zu 20 Gramm Cannabis mit einem maximalen THC-Gehalt von 15 Prozent,
  • der Eigenanbau von maximal zwei Cannabis-Pflanzen sowie 
  • für Konsumenten im Alter von 18 bis 21 Jahren nur der Kauf von Cannabis mit einem THC-Höchstgehalt von 10 Prozent. 

Regulierung des Marktes für Cannabis

  • Für den Verkauf sind lizensierte Geschäfte und eventuell Apotheken vorgesehen. (Wahrscheinlich wird dies auch für den Verkauf von Stecklingen und Samen gelten.)
  • Der Handel ohne Lizenz bleibt strafbar.
  • Der Bedarf soll durch Anbau in Deutschland gedeckt werden.
  • Die Erhebung einer Cannabissteuer ist geplant. (Der Gesamtpreis soll jenem des Schwarzmarktes entsprechen.)
  • Ein generelles Werbeverbot ist beabsichtigt.  
  • Bei minderjährigen Konsumenten soll das Jugendamt berechtigt sein, Präventionskurse anzuordnen.  

Gesetzgebungsprozess und Umsetzung dürften mindestens ein Jahr dauern!

Vor dem Hintergrund der geplanten Regulierungen dürfte Cannabis in lizensierten Verkaufsstellen flächendeckend wohl erst im Jahr 2024 zur Verfügung stehen. Zunächst ist der Gesetzgebungsprozess zu durchlaufen.

 

Die Implementierung der beschlossenen Regeln wird ebenfalls Zeit in Anspruch nehmen. Immerhin sind Lizenzen zu vergeben und Strukturen aufzubauen. 

Bedenken wegen Unions- und Völkerrecht sind zweitrangig

Inwieweit die Legalisierung mit Unions- und Völkerrecht vereinbar ist, spielt eine untergeordnete Rolle. Hierzu sei angemerkt, dass Präsident Biden jüngst klarstellte, dass niemand mehr wegen Cannabis verfolgt werden soll.

 

Die Prohibition wurde einst von Seiten der USA initiiert und teils vehement durchgesetzt. Der sich dort vollziehende Bewusstseinswandel stellt demnach eine Zäsur dar.

 

Die ersten Schritte in Richtung Legalisierung in den USA haben sich also als überzeugend erwiesen. Andere Staaten wie Kanada, Israel, Spanien und Portugal streben ebenfalls liberale Modelle an bzw. haben diese auf unterschiedliche Weise umgesetzt – mit Erfolg wohlgemerkt.

Was passiert mit den Konsumenten in der Zwischenzeit?

Ein Ziel des Gesetzgebers ist die Bekämpfung des Schwarzmarktes. Dem läuft eine sofortige Entkriminalisierung zuwider. Gleichwohl wäre es eine nicht zu vertretende Vergeudung knapper staatlicher Mittel, wenn zwischenzeitlich die Verfolgung von Konsumenten fortgesetzt wird.

 

Die Regierung scheint das Problem folgendermaßen lösen zu wollen: Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes sollen angeblich laufende Ermittlungs- und Strafverfahren zu dann nicht mehr strafbaren Handlungen beendet werden". Insoweit ist nicht davon auszugehen, dass Konsumenten nunmehr weiter strikte Verfolgung erfahren. 

 

 

Gleichwohl würde es nicht überraschen, wenn mancherorts Behörden weiterhin Konsumenten behelligen. 

 

Deshalb ist inzwischen auf ein Machtwort des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zu hoffen. Dieses soll über vier Anträge von Amtsgerichten entscheiden, die allesamt der Auffassung sind, dass das Verbot von Cannabis verfassungswidrig ist. Dieses halten sie – unserer Auffassung nach zu Recht – für unverhältnismäßig und gleichheitswidrig.

 

Immerhin beruht das Verbot von Cannabis auf Grundannahmen, die sich weit überwiegend als unzutreffend herausgestellt haben. Zu diesen gehören etwa: 

  • Cannabis sei eine Einstiegsdroge (Hierfür müsste man zumindest Alkohol nicht als Droge ansehen.) 
  • Eine effektive Eindämmung des Schwarzmarktes sei im Rahmen einer Prohibition möglich.
  • Die Gesundheitsrisiken wurden einseitig betont. Was für einzelne Erkrankungen tatsächlich ursächlich ist, ist indes oftmals kaum mit Sicherheit festzustellen. Auch blendeten die Verantwortlichen oftmals aus, welche Auswirkung die (staatliche) Verfolgung von Konsumenten auf deren seelische Gesundheit haben kann.
  • Gleichzeitig verhinderte die restriktive Rechtslage über einen langen Zeitraum die Erforschung von positiven Effekten auf das Wohlbefinden. Mit den sich schließenden Wissenslücken setzt sich die Einsicht durch, dass Cannabis auch zuträglich sein kann.

 

Leider bestehen die irrtümlichen Annahmen teils in ideologischer Form fort. Einmal etablierte Auffassungen erweisen sich oftmals als beharrlich. Hinzu mag teils die Sorge vor etwas Unbekanntem treten. Dies rechtfertigt allerdings nicht die Einschränkung von Grundrechten. 

 

Laut Legal Tribune Online ist mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis zum Frühsommer zu rechnen

 

Nunmehr kann bald jeder erwachsene Mensch selbst entscheiden, ob Cannabis für ihn zuträglich ist. Idealerweise erfolgt die Einschätzung auf Basis fundierter Informationen. 

Was können Gründer aktuell tun?

Unternehmer und Gründer können bereits jetzt Vorkehrungen treffen, um nach der Legalisierung schnell genug in den Markt eintreten zu können. Hierzu gehören insbesondere:

  • Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH; UG usw.) – immerhin nimmt der Gründungsprozess einige Zeit in Anspruch. So kann ein Vorteil gegenüber Wettbewerbern erlangt werden. (Eventuell werden zwar im Nachhinein Anpassungen erforderlich. Der zeitliche Aufwand hierfür ist aber vergleichsweise gering, wenn die Gesellschaftsverträge etc. mit Bedacht erstellt sind.)
  • Es ist davon auszugehen, dass Vorstrafen und sonstige Verfehlungen bei der Beantragung von Lizenzen eine Rolle spielen können. Es wäre verwunderlich, wenn niedrige Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Betreiber gestellt werden. Immerhin bestehen bereits beim Betreiben einer Gaststätte einige Anforderungen. 

Aktuell dürfte hoffentlich die Förderung eines nationalen Marktes im Vordergrund stehen. Dies könnte sich durch Vorteile von inländischen Unternehmen bei der Vergabe von Lizenzen äußern.

 

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Holstein wird den kommenden Gesetzgebungsprozess aufmerksam verfolgen und über ihn berichten. Auch unterstützen wir Unternehmen im Gründungsprozess.