Ob Party- oder Lebenslüge - was falschen Rechtsanwälten droht, ist ihnen meist überhaupt nicht klar.
In den Mittelpunkt meines heutigen Blogbeitrages möchte ich nicht einen bestimmten Aspekt der von mir bearbeiteten Rechtsgebiete stellen. Heute soll es um das Phänomen der wundersamen Vermehrung der Anwaltschaft gehen.
Eigentlich gibt es in Deutschland mit derzeit fast 170.000 Anwälten einen eher übersättigten Markt für das Angebot von Rechtsdienstleistungen. Im täglichen Leben scheint es aber so, als gäbe es noch viel mehr Anwälte.
Manch einer scheint sich selbst durch die Behauptung, er sei Rechtsanwalt, überhöhen zu wollen. Bis zu einem gewissen Punkt ist das auch harmlos: Eine nette Dame an der Bar mit einer derartigen Lüge zu umgarnen ist nicht strafbar; allerdings auch nicht empfehlenswert. Die Täuschung wird nämlich auffliegen, wenn die Geschichte länger als eine Nacht dauern soll.
Schwierig wird es dann, wenn die fälschliche Behauptung, Rechtsanwalt zu sein, über längere Zeit oder im Rechtsverkehr hervor tritt. So kennen viele (echte) Rechtsanwälte den Fall der meist finanziell wenig betuchten Gegenseite, die die Existenz eines Rechtsanwaltes erfindet und diesen auf Anwaltsschreiben antworten lässt.
Hier ein gut gemeinter Tipp, völlig unabhängig von strafrechtlichen Konsequenzen: das geht immer schief. Da der anwaltliche Ductus sich meist frühestens auf dem Weg zur zweiten juristischen Staatsprüfung einstellt, bringt es auch nichts, Cousin Paul im siebten Semester seines Jurastudiums um Hilfe zu bitten. Wer kein Geld für einen Anwalt hat, kann in Deutschland Beratungshilfe bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht beantragen - in der Regel vollkommen unkompliziert.
Doch was ist mit denen, die - nach Jahren der Falschbehauptung - selbst schon fast glauben, Jurist zu sein? In der Presse gab es in diesem Zusammenhang im letzten Jahr den Fall der Abgeordneten Petra Hinz. Sie kam jedoch mit dem Verlust ihres Mandates davon, weil sie nie behauptet hatte, rechtsberatend tätig gewesen zu sein. Die Falschbehauptung, Jura studiert oder zwei Staatsexamina zu haben, ist nicht strafbar.
Anders verhält sich dies etwa mit einem Mitglied einer Landeselternvertretung eines deutschen Bundeslandes in dessen Fall ich zur Erhebung einer Strafanzeige beauftragt wurde. Die Dame, die generell eine notorische Lügnerin zu sein schien, hatte sich über Jahre immer wieder als Rechtsanwältin ausgegeben.
Selbst als man sie stellte und ihr vorhielt, dass sie als solche über die Suche im minutiös geführten bundesweiten Rechtsanwaltsregister der Bundesrechtsanwaltskammer (www.rechtsanwaltsregister.org) nicht zu finden sei, stellte sie Falschbehauptungen auf. So gab sie sich als eine andere Anwältin aus, deren Familiennamen sie angeblich plötzlich tragen wollte. Diese richtige Rechtsanwältin begann dann sogleich noch auf die Suche nach zivilrechtlichen Ansprüchen gegen die Frau zu gehen.
Unter dem Strich möchte ich dem Leser das folgende mit auf den Weg geben: Ob antiquiert oder nicht: In Deutschland darf man sich wegen der Strafnorm des Paragraphen 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) nicht als Anwalt ausgeben und übrigens beispielsweise auch nicht als Arzt.
Das ist aber eigentlich auch gar nicht nötig: Wer wirklich einen Anwalt braucht, der hat die Wahl zwischen 170.000 richtigen Rechtsanwälten. Und wer mit dem “Anwalt” nur Eindruck schinden möchte, kommt meist ohnehin nicht zum Ziel. Die Ausstrahlung einer Person macht sie zu dem Typen an der Bar, mit dem man mal tiefergehend ins Gespräch kommen mag - nicht sein Beruf oder gar sein Geldbeutel.