Wie lassen sich im Internet ordentliche AGB-Vorlagen bzw. Muster finden? Tipps zur Auswahl von Vorlagen, ihrer Verwendung und dabei bestehende Risiken

Im Internet finden sich zahlreiche Musterverträge bzw. AGB. Zur Verfügung stehen die vielfältigen Vorlagen kostenfrei oder gegen geringe Beträge. Teils können auch – stellenweise – individualisierte Vertragswerke generiert werden.

Die Qualität der Angebote differenziert erheblich. Auch eine Nutzung von ChatGBT ist - jedenfalls aktuell - unsicher.


Deshalb informieren wir Sie über bestehende Risiken und wie Sie diese selbst reduzieren können.

Ergänzend zu diesem Beitrag dürfen wir Sie auf unsere Informationen über Verträge bei Gründung eines Unternehmens hinweisen. 

Unterschied zwischen AGB und sonstigen Verträgen

Teils besteht diesbezüglich bei juristischen Laien Unklarheit. AGB sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB). 

 

Somit können eine Vielzahl an Verträgen AGB aufweisen. Zu denken ist an Arbeitsverträge, Mietverträge und natürlich sämtliche Verträge, in denen Unternehmen die Geschäftsbeziehungen mit ihren Kunden regeln. Häufig sind derartige Verträge selbst vollständig als AGB zu betrachten. AGB ist entgegen der landläufigen Meinung nicht nur das aus dem Vertrag ausgegliederte „Kleingedruckte“.

 

Da der Verwender die AGB nach seinen Vorstellungen auszugestalten vermag, gibt es einige gesetzliche Anforderungen, denen AGB genügen müssen. Verstoßen AGB gegen diese Vorgaben, können diverse wirtschaftliche Nachteile drohen! Die andere Seite des Vertrages, die diesen bei Vorliegen allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht wesentlich beeinflussen konnte, soll damit geschützt werden.

 

Eine zentrale Grenze für die Gestaltungsmöglichkeit von AGB ist etwa das Verbot überraschender Klauseln oder von Bestimmungen, die wesentlich von den ansonsten geltenden gesetzlichen Regelungen abweichen – selbst wenn letztgenannte grundsätzlich abänderbar sind.

Welche Risiken können sich realisieren, wenn AGB aus dem Internet genutzt werden?

Wir durften uns kürzlich mit einem kostenfreien Vertrag in der Gestalt von AGB aus dem Internet befassen. Uns standen sprichwörtlich die Haare zu Berge.

 

Durch die Verwendung der AGB – im konkreten Fall die eines Coachingvertrages – drohten erhebliche wirtschaftliche Risiken. Diese waren dem Ratsuchenden bis zu diesem Zeitpunkt gänzlich unbekannt.

 

Genau wie in diesem Fall nutzen viele Gründer und Unternehmer AGB, die unbekannte und zugleich beachtliche Risiken bergen; es drohen insbesondere: 

 

  • kostenpflichtige Abmahnungen durch Wettbewerber;
  • unwirksame Klauseln, welche zu wirtschaftlichen Einbußen führen (etwa aufgrund eines verlorenen Rechtsstreites oder Anspruchs)

 

Den Gestaltungsspielraum zur Durchsetzung Ihrer geschäftlichen Interessen können Sie mit einer allgemeinen Vorlage nicht ideal nutzen. Darüber hinaus können Unachtsamkeiten des Verfassers zu Nachteilen für den Verwender der Vorlage führen.

 

In diesen Fällen sind die Erfolgsaussichten bei einem Rechtsstreit niedrig. Ungeachtet dessen steigt bereits der Aufwand für Ihr Unternehmen, wenn es mit Vertragspartnern zu Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Interpretation der AGB kommt.

 

Manchmal vermitteln Verträge bzw. AGB auch einen nachteiligen Eindruck bei potenziellen Kunden, weil die Wortwahl unnötig harsch ausfällt oder der Vertrag nicht anwenderfreundlich strukturiert ist.

 

Gute AGB sind hingegen anwenderfreundlich, rechtssicher und bilden die Vorstellungen des individuellen Unternehmens ab.  Letzteres garantiert wirtschaftliche Vorteile und vermeidet unnötigen Aufwand; insbesondere im Zuge von rechtlichen Streitigkeiten mit Vertragspartnern.

Wie lassen sich die Risiken bei der Verwendung von AGB aus dem Internet reduzieren?

Trotz all dieser rechtlichen Probleme müssen speziell Gründer und Kleinunternehmer oftmals sparsam wirtschaften. Umfangreiche individuell erstellte Vertragswerke kommen deshalb manchmal (vorübergehend) nicht in Betracht.


Wer aus diesem Grund bei seinen Vertragswerken sparen möchte, sollte sorgsam vorgehen. Risiken und nachteilige Auswirken lassen sich jedenfalls reduzieren. Dies betrifft nicht nur die Auswahl, sondern auch die Verwendung der AGB. 

Wir haben einige Tipps und Hinweise zusammengestellt.

1. Schritt: Finden Sie idealerweise verschiedene Muster/ Vorlagen für Ihre AGB

Die verschiedenen Vorlagen können Sie anhand der nachfolgenden Kriterien vergleichen, um eine Auswahl zu treffen. 

2. Schritt: Eine (halbwegs) vertrauenserweckende Vorlage aussuchen

Es gibt einige Indizien anhand derer Laien darauf schließen können, ob eine Vorlage von hinnehmbarer Qualität ist.  

 

Aktualität:  Bei neueren Vorlagen ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass neue Gesetze und Rechtsprechung berücksichtigt sind. Idealerweise finden Sie hierauf einen Hinweis.

 

Quelle/ Urheber: Verträge sollten nicht von Laien erstellt sein. Idealerweise stammt die Vorlage von einem Rechtsanwalt, Verlag, Verband etc.

 

Hinweis zu Nutzung vorhanden: Bei der Bereitstellung der Vorlage sollte der Urheber darauf hingewiesen haben, dass ein Muster eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzt. Ein entsprechender Hinweis spricht für die Seriosität des Anbieters.

 

Kurze Verträge sind oftmals vorzugswürdig: Bei Ihnen gibt es weniger Klauseln, die fehlerhaft sein können. Wenn in den AGB keine Regelung getroffen wird, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Sie sind zumeist dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu entnehmen.

 

 

(Von den gesetzlichen Bestimmungen können Sie zwar in einigen Fällen zu Ihrem Vorteil abweichen. Allerdings ist dabei behutsam vorzugehen, damit die Bestimmungen nicht unwirksam sind oder sich auf sonstige Weise nachteilig auswirken; z.B. zu Lasten Ihres Unternehmens auszulegen sind, da sie mehrdeutig formuliert sind.)

3. Schritt: Technische Maßnahmen zum Schutz vor Abmahnungen

Das Risiko hinsichtlich der Abmahnungen können Sie mit folgender technischer Maßnahme auf Ihrer Webseite senken:

 

Sie erteilen einfach den Suchmaschinen die Anweisung, Ihre AGB nicht in den sogenannten Index aufzunehmen. Anschließend lassen sich Ihre AGB nach einiger Zeit mit Hilfe von Suchmaschinen nicht mehr finden. Grund hierfür ist, dass erst eine neue Indexierung durch Google etc. erfolgen muss.  

 

 

Grundlegende Hinweise zur Vorgehensweise finden Sie hier

 

Mit dieser technischen Maßnahme würden Sie also Ihr Risiko im Hinblick auf Abmahnungen reduzieren. Beachten Sie bitte folgende mögliche Nachteile bei dieser Vorgehensweise:

 

Umfassenden Schutz verspricht diese Vorgehensweise jedoch nicht. Immerhin gibt es noch andere Methoden, um die AGB auf Ihrer Webseite zu finden.

 

Außerdem kann die Anweisung sich nachteilig auf Ihre eventuell bestehenden SEO-Erfolge auswirken (Platzierungen bei Suchmaschinen). Aus Sicht der Suchmaschinen spricht der Wunsch eines Unternehmens, AGB zu „verbergen“ nicht gerade für dessen Vertrauenswürdigkeit. Die Suchmaschinen sind mittlerweile ganz gut darin, unter anderem AGB als solche zu erkennen.

 

Der Rankingfaktor „Vertrauenswürdigkeit“ ist branchenabhängig von erheblicher Bedeutung. Ob Sie diesen Nachteil im Hinblick auf SEO in Kauf nehmen möchten, können nur Sie beurteilen. Hierfür würde etwa sprechen, dass Sie mit Ihrem bestehenden Kundenstamm zufrieden sind oder auf andere Marketingformen setzen.

 

Ansonsten hilft Ihnen das Verstecken natürlich auch nicht bei rechtlichen Streitigkeiten mit Vertragspartnern.

 

Sie können die Verträge nun nutzen. Die beschriebenen Risiken sind immerhin reduziert. Sie haben sich provisorisch Abhilfe geschaffen.

Individuelle Verträge vom Rechtsanwalt

Langfristig ist ein solides rechtliches Fundament für Ihr Unternehmen allerdings vorzugswürdig.

 

 

Die anfallenden Ausgaben können sich bereits amortisieren, wenn sich ein Risiko nicht verwirklicht. Dies ist natürlich insbesondere von Ihrem Geschäftsmodell abhängig.  Wenn Sie eine längerfristige unternehmerische Tätigkeit anstreben, sprechen jedenfalls gewichtige Gründe dafür, hinsichtlich der Vertragswerke nicht auf Sand zu bauen.

Prüfung, Anpassung und Erstellung von AGB durch die Rechtsanwaltskanzlei Holstein

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