Momentan mache ich immer wieder Vortragsangebote zum Thema der rechtssicheren Gestaltung von Testamenten, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Was mich dabei als Jurist und Bürger umtreibt, ist die enorm hohe Unwirksamkeitsrate dieser Dokumente. Dass etwa nur jedes zehnte Testament diejenige Erbfolge herbeiführt, die der Verstorbene gewünscht hat, ist schlicht und ergreifend erschreckend.
Brauche ich überhaupt ein Testament?
Die Antwort auf diese Frage ist einfach und schwer zugleich: Zunächst ist gesetzlich niemand gezwungen, ein Testament zu erstellen. Gibt es kein Testament, tritt im Falle des Todes die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein. Diese entspricht bei manch Einem vielleicht genau seinem letzten Willen.
Die meisten Menschen aber werden wohl kaum das eine von schier endlosen Erbfolgemodellen für richtig erachten, dass das Gesetz, welches im Wesentlichen aus dem Jahr 1896 stammt, ihnen vorgibt.
Doch auch über dieses Dilemma hinaus gibt es für viele Menschen zahlreiche Gründe, ein Testament zu verfassen. Einige möchte ich hier exemplarisch nennen:
Testamente vermeiden Streit zwischen Erben
Der vielleicht naheliegendste Grund ist die Vermeidung von Erbauseinandersetzungen nach dem eigenen Ableben. Wenn Sie nicht möchten, dass vor allem die eigene Familie sich über den Erbfall zerstreitet, kann ein Testament die nötige Klarheit und Fakten schaffen, die alle Beteiligten zu akzeptieren haben.
Einflussnahme auf Aufteilung des Nachlasses
Ein weiterer Grund für eine sogenannte gewillkürte Erbfolge – also die Einflussnahme auf die Erbberechtigung der Hinterbliebenen durch ein Testament – kann die Familienstruktur sein, in der Sie leben. Das Erbrecht hängt hier den Gegebenheiten der Moderne völlig hinterher. Patchworkfamilien und anderen besonderen Lebensformen wird erbrechtlich praktisch kein Wert beigemessen. Dies gilt nach wie vor auch für langjährige eheähnliche Partnerschaften.
Unternehmensnachfolge durch ein Testament absichern
Wenn Sie Unternehmensinhaber sind, sollten Sie ebenfalls dringend über die Errichtung eines Testamentes nachdenken. Der Grund ist einfach: Zwar können Generalvollmachten und bestimmte Betriebsnachfolgemodelle, die auch speziell auf überraschende Todesfälle zugeschnitten sind, eine Weiterführungsperspektive für Ihr Unternehmen begründen.
Langfristig jedoch sollte Ihre Erbfolge absolut eindeutig geklärt sein um nicht der Entwicklung der Firma im Weg zu stehen. Niemand möchte sich schließlich vorstellen, sich sprichwörtlich im Grabe herum zu drehen, weil die Erben im Streit das womöglich selbst gegründete Unternehmen ruinieren.
Absicherung von Ehegatten durch ein Testament
Verheiratete können durch eine Testamentserrichtung – insbesondere im Rahmen eines sogenannten Berliner Testaments – verhindern, dass beim Tod des einen Ehegatten, durch Erbansprüche der Kinder, der hinterbliebene Gatte schlimmstenfalls sogar das eigene Haus verkaufen muss, um die Kinder auszuzahlen.
Beschränkung des Erbes und Enterbung
Eine recht trauriger Grund für das Verfassen eines Testamentes, der hier trotzdem nicht ausgespart werden soll, ist die Enterbung. Hält man einen Erben bereits zu Lebzeiten für nicht erbwürdig, kann man ihn zumindest auf seinen Pflichtteil beschränken. Im Einzelfall kann einem Erbberechtigten sogar der Pflichtteil entzogen werden.
Darüber hinaus gibt es weitere Gründe für ein Testament
Auch über diese herausgegriffenen möglichen Beweggründe für die Errichtung eines Testamentes hinaus, gibt es viele Argumente, die Erbfolge bereits frühzeitig zu klären um sich dann ruhigen Gewissens und in vollen Zügen den Leben und seinen Vorzügen widmen zu können.
Wenn Sie weitere Informationen zum Thema wünschen oder Hilfe bei der Erarbeitung eines Testamentes benötigen, wenden Sie sich gern unverbindlich unter:
0361 / 55 0 56 7 57
oder
an Herrn Rechtsanwalt Matthes Holstein.