Im Bildungsrecht macht die Rechtsanwaltskanzlei Holstein ihr einziges rein verwaltungsrechtliches Dienstleistungsangebot.
Erziehung und Bildung prägen den Lebensweg eines Menschen mehr als alles andere. Deswegen haben Kinder und ihre Erziehungsberechtigten jedes Recht, vom Staat die Einhaltung elementarer Regeln zu
verlangen. Dazu gehören:
Leider kommen die Länder und Kommunen hier teilweise nicht ihren Aufgaben nach. So gibt es Kommunen, die trotz gesetzlicher Kitaplatzgarantie nicht genügend Kindertagesstätten haben bauen lassen.
Hier kann eine anwaltliche Vertretung spätestens bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sinnvoll sein, denn allein die Höhe dieser Ansprüche kann in der Praxis sehr streitig sein.
Ein Rechtsanwalt kann Ihnen hier etwa fachgerecht aufzeigen, welche ohnehin entstandenen Kosten oder welche ersparten Mehraufwendungen in Abzug zu bringen sind.
Im schulischen Bereich benötigen Eltern häufig anwaltlichen Rat um ihre Kinder nicht nur auf irgendeiner Schule zu wissen, sondern einen Platz an der konzeptionell am besten geeigneten zu
bekommen. Hier können beispielsweise Gastschulanträge und Widersprüche gegen entsprechende Ablehnungsbescheide von einem Anwalt erarbeitet werden. Dabei gibt es selbstredend auch die Möglichkeit
der Formulierung entsprechender Schreiben, welche trotzdem nicht zwingend unter dem Briefkopf der Kanzlei verschickt werden. Kurz gesagt: Der Anwalt betätigt sich auf Wunsch als
Ghostwriter.
Im Bereich der universitären Bildung gibt es nicht selten Schwierigkeiten bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wie Humanmedizin. Hier können teilweise Fehler bei der Auswahl der zugelassenen
Bewerber festgestellt werden. Ferner müssen die staatlichen Universitäten nachweisen, dass die Zahl der angenommenen Studenten auch der maximalen Kapazität im betreffenden Studiengang entspricht.
Wenn also etwa durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ans Licht kommt, das es weitere Plätze gegeben hätte, kann der klagenden Student einen solchen erringen.
Neben alledem spielen im Bildungsrecht häufig auch die rechtliche Bewertung von Prüfungen, deren Benotung oder z. B. Entschuldigen für Klausuren eine große Rolle.
Wenn Sie Interesse an einer Beratung im Bereich der Erziehung und Bildung haben, wenden Sie sich gern an Rechtsanwalt Matthes Holstein unter
0361 / 55 0 56 7 57
oder unter